Traumatologisch-orthopädische Rehabilitationsleistungen vor Ort
Die traumatologisch-orthopädischen Rehabilitationsleistungen richten sich an Patientinnen und Patienten aus der Region Kitzbühel, die keine stationäre Rehabilitation in Anspruch nehmen können oder möchten. Sie können auch nach einer stationären Rehabilitation in Anspruch genommen werden.
Therapieprogramm
- 24 x Physiotherapie oder Ergotherapie
- 6 x Manuelle Lymphdrainage/Massage
- 10 x Unterwassertherapie (Gruppe)
- 8 x Physikalische Anwendung (Elektrotherapie)
Krankheitsbilder
- Ersatz der großen Gelenke (Schulter, Knie, Hüfte)
- Zustand nach SLAP-Laesion
- Zustand nach operativer Schulterluxation, Rotatorenmanschettenruptur
- Gelenksnahe Frakturen der großen Röhrenknochen (Unterschenkel, Oberarm)
- Trümmerfraktur des Sprunggelenks
- Fersenbeinfraktur
- Bandscheibenvorfall (nur nach neurologischer Abklärung)
- Operative Versorgung Bandscheibenvorfall
- Traumatische Wirbelkörperfrakturen (Ausnahme Osteoporose)
- Zustand nach Hüft-OP bei Gelenksanomalien
- Umstellungsosteotomie
- Kreuzbandruptur
- MPFL Plastik
- Meniskustransplantation und Refixation
- Autologe Knorpeltransplantation
- Quadrizepssehnenruptur
- Patellasehnenruptur
- Bicepssehnenruptur
- Periphere Parese nach Plexusläsion
Ziele der ambulanten Rehabilitation
- Verbesserung von indikationsbezogenen Funktionseinschränkungen
- Verbesserung der Mobilität
- Verbesserung der Teilhabe im alltäglichen Leben
- Verbesserung der Selbstversorgung und Selbstständigkeit im Alltag
- Verbesserung der psychischen Gesundheit
- Verminderung von Risikofaktoren (Sekundärprävention)
- Erhalt/Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
- Verbesserung der Wahrnehmung
Beginn der Therapie
Eine ambulante Therapie muss binnen 6 Monaten nach Abschluss der Akutbehandlung bzw. nach der Entlassung aus der Krankenanstalt beginnen.
Verordnung & Kostenübernahme
Eine Verordnung darf nur von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Orthopädie, Unfallchirurgie, Neurochirurgie, Neurologie oder Physikalische Medizin und Rehabilitation ausgestellt werden.
Kostenübernahme:
- ÖGK
- SVS
- KUF
- Privat/Zusatzversicherung/Selbstzahler